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Ausbildung zur / zum Steuerfachangestellten

Quelle: Steuerberaterkammer Niedersachsen

Die Ausbildung

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:

  • Erstellen der Finanzbuchführungen
  • Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vorbereiten von Jahresabschlüssen
  • Bearbeiten von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Auskunft erteilen an Mandaten

Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. 3 Jahre dauert die Ausbildung. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.

Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:

Steuerwesen

Abgabenordnung
Bewertungsgesetzordnung
Umsatzsteuer
Einkommensteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer

Vorbereiten von Jahresabschlüssen

Buchführungs- und Bilanz
Bewertungsgesetzordnung

Betriebswirtschaft

Wirtschaftsrecht

Das Profil

Als Steuerfachangestellte/r haben Sie

  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und  die Fähigkeit zu analytischem Denken.

Sie Sind:

  • kontaktfreudig
  • bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung
  • und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.
Ein qualifizierter Schulabschluss erleichtert die Ausbildung. Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife, mit Abschluss einer Höheren Handelsschule oder Wirtschaftsfachschule bringen gute Voraussetzungen für diese Ausbildung mit.

Die Karriere

Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in.

Die abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschliessender erfolgreicher Steuerfachwirtprüfung ist der erste Schritt zum/zur Steuerberater/in.

Bereits nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens sowie überdurchschnittlichem Fachwissen und Engagement bestehen dann reelle Chancen, die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen – und die Karriere mit der eigenen Selbstständigkeit zu krönen.
Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.