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Karriere

Ausbildung zur Steuerfachangestellten
Ausbildung zum Steuerfachangestellten

Quelle: Steuerberaterkammer Niedersachsen

Die Ausbildung

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:

Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. 3 Jahre dauert die Ausbildung. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.
Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:

Steuerwesen

  • Abgabenordnung
  • Bewertungsgesetz 
  • Umsatzsteuer 
  • Einkommensteuer 
  • Körperschaftsteuer 
  • Gewerbesteuer

Rechnungswesen

- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
- Lohn- und Gehaltsabrechnung

Betriebswirtschaft
Wirtschaftsrecht


Das Profil
Als Steuerfachangestellte/r haben Sie

  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und  die Fähigkeit zu analytischem Denken.

  Sie sind:

  • kontaktfreudig
  • bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung 
  • und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.

Ein qualifizierter Schulabschluss erleichtert die Ausbildung.
Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife, mit Abschluss einer Höheren Handelsschule oder Wirtschaftsfachschule bringen gute Voraussetzungen für diese Ausbildung mit.

Karriere

Die Karriere
Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r
können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in.
Die abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschliessender erfolgreicher Steuerfachwirtprüfung ist der erste Schritt zum/zur Steuerberater/in.
Bereits nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens sowie überdurchschnittlichem Fachwissen und Engagement bestehen dann reelle Chancen, die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen - und die Karriere mit der eigenen Selbstständigkeit zu krönen.
Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.

Karriere


Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in

Quelle: Steuerberaterkammer Niedersachsen

Steuerfachwirte

Als Steuerfachangestellter oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Ausbildung ist berufliche Fortbildung unerlässlich. Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur dann einstellen, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt wird. Für die Fortbildung zum Steuerfachwirt bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.
Die Fortbildung zum Steuerfachwirt qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien. Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist darüber hinaus schon nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens und einem überdurchschnittlichen Fachwissen und Engagement eine Anmeldung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung möglich.


Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes


Prüfungsanforderungen
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt auf folgende Prüfungsgebiete:

  • Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
  • Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer)
  • Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht)
  • Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
  • Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine vierstündige Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:

  • Steuerrecht I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Steuerrecht II (Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz)
  • Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht, Grundzüge der Jahresabschlussanalyse, Gesellschaftsrecht)

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.


Ausbildung Kauffrau für Bürokommunikation
Ausbildung Kaufmann für Bürokommunikation

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Was machen Kaufleute für Bürokommunikation?
Im Büro geht nichts mehr ohne Computer, Fax, Diktiergerät oder Telefonanlage. Man muss diese modernen Kommunikationsmittel aber auch bedienen können. Kaufleute für Bürokommunikation können beispielsweise Texte und Tabellen mühelos am Computer erstellen. Sie sind fit im Umgang mit dem Internet und können natürlich E-Mails bearbeiten. Um Termine zu planen oder Arbeitsabläufe zu organisieren nutzen sie ebenfalls die moderne Bürotechnik. Sie sind mit Verwaltung, betriebswirtschaftlichen Vorgängen, wie der Personalplanung vertraut. Als Allround-Kräfte übernehmen sie vielfältige Aufgaben im Büro.
Kaufleute für Bürokommunikation ...

  • sind fit in Rechtschreibung und wissen, wie man Texte formuliert und am Computer gestaltet (Briefe, Verträge usw.)
  • können Tabellen und Vordrucke am Computer erstellen
  • vervielfältigen, sichern und archivieren Texte
  • nutzen für ihre Arbeit unterschiedliche bürotechnische Anlagen (Computer, Fax, Telefonanlage usw.)
  • führen Telefongespräche, nehmen sie entgegen und leiten sie weiter
  • bearbeiten und verteilen eingehende Briefe und Pakete und bearbeiten den Postausgang
  • planen Termine und überwachen deren Einhaltung
  • führen Registraturarbeiten durch (verwalten Akten und Urkunden)
  • sorgen dafür, dass notwendiges Büromaterial vorhanden ist und sparsam damit umgegangen wird
  • beschaffen und bereiten statistische Daten auf (Umsatzzahlen, Kundendaten usw.)
  • werten Statistiken aus
  • wissen, worauf es beim Rechnungswesen (z.B. Buchführung, Kostenrechnung) ankommt
  • prüfen und begleichen Rechnungen
  • erstellen Rechnungen
  • übernehmen zum Teil Aufgaben der Personalverwaltung (Verwaltung der Personalakten, Personalbedarfsplanung, Bearbeitung von Urlaubs- oder Krankmeldungen usw.)

Kaufleute für Bürokommunikation arbeiten für ...

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Verwaltungen
  • Verbände usw.

Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.