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Kompetenz

Deklarationsaufgaben

Steuerberatung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Soziale Dienstleistungsunternehmen

Bereits 1984 spezialisierten wir uns auf die Beratung und Betreuung von Pflegeheimen und anderen sozialen Dienstleistungsunternehmen wie z. B ambulanten Pflegediensten, Seniorenwohnanlagen und Kliniken.

Wir beraten und betreuen seit vielen Jahren erfolgreich soziale Dienstleistungs-unternehmen bei Pflegesatzverhandlungen, Finanzierungs- und Rechtsformfragen, der Unternehmensnachfolge aber auch in allen steuerlichen Fragen bis hin zur Finanz– und Lohnbuchhaltung mit der dazugehörigen Kostenstellenrechnung, den Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören daher

  • Die Pflegesatzkalkulation nach SGB XI
  • Das Führen von Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen
  • Die Vertretung bei Schiedsstellenverfahren nach SGB XI
  • Die Berechnung der Investitionsfolgekosten und deren Verhandlung
  • Die Installation einer optimalen Kosten- und Leistungsrechnung
  • Die Lohnbuchhaltung unter Beachtung der Anforderungen des SGB XI
  • Die betriebswirtschaftliche Beratung
  • Die Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Die Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen
  • Die Erarbeitung von Unternehmenskonzepten
  • Die Beratung in Finanzierungsfragen

Soziale Dienstleistungsunternehmen

Bereits 1984 spezialisierten wir uns auf die Beratung und Betreuung von Pflegeheimen und anderen sozialen Dienstleistungsunternehmen wie z. B ambulanten Pflegediensten, Seniorenwohnanlagen und Kliniken.

Wir beraten und betreuen seit vielen Jahren erfolgreich soziale Dienstleistungs-unternehmen bei Pflegesatzverhandlungen, Finanzierungs- und Rechtsformfragen, der Unternehmensnachfolge aber auch in allen steuerlichen Fragen bis hin zur Finanz– und Lohnbuchhaltung mit der dazugehörigen Kostenstellenrechnung, den Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.

Soziale Dienstleistungs
unternehmen

Bereits 1984 spezialisierten wir uns auf die Beratung und Betreuung von Pflegeheimen und anderen sozialen Dienstleistungsunternehmen wie z. B ambulanten Pflegediensten, Seniorenwohnanlagen und Kliniken.

Wir beraten und betreuen seit vielen Jahren erfolgreich soziale Dienstleistungs-unternehmen bei Pflegesatzverhandlungen, Finanzierungs- und Rechtsformfragen, der Unternehmensnachfolge aber auch in allen steuerlichen Fragen bis hin zur Finanz– und Lohnbuchhaltung mit der dazugehörigen Kostenstellenrechnung, den Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören daher

  • Die Pflegesatzkalkulation nach SGB XI
  • Das Führen von Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen
  • Die Vertretung bei Schiedsstellenverfahren nach SGB XI
  • Die Berechnung der Investitionsfolgekosten und deren Verhandlung
  • Die Installation einer optimalen Kosten- und Leistungsrechnung
  • Die Lohnbuchhaltung unter Beachtung der Anforderungen des SGB XI
  • Die betriebswirtschaftliche Beratung
  • Die Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Die Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen
  • Die Erarbeitung von Unternehmenskonzepten
  • Die Beratung in Finanzierungsfragen

Ihr Vorteil

Betriebswirtschaftlich kalkulierte Pflegesätze erfolgreich verhandelt ermöglichen eine wirtschaftliche Betriebsführung. Eine zeitnahe Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungsinstrument sichern den Erfolg Ihres Unternehmens

Unser Ziel

Neben der Betreuung in allen laufenden Steuerangelegenheiten betrachten wir unsere Beratungsleistung als aktive Gestaltungsberatung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen.

Unser Ziel ist die Optimierung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen.
Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen für Unternehmer, Unternehmen und Ratsuchende, die neben den steuerlichen Auswirkungen auch die finanziellen und betriebswirtschaftlichen Folgen sowie persönlichen Verhältnisse berücksichtigen. Bei Bedarf unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Finanz Verwaltung und Finanz Gerichten. Dies schließt die Unterstützung bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen ebenso ein, wie die Betreuung von Betriebsprüfungen, das Führen von Kreditgesprächen, die Erarbeitung von Nachfolgekonzepten und die Durchführung von Unternehmensbewertungen.

Ihr Vorteil

Betriebswirtschaftlich kalkulierte Pflegesätze erfolgreich verhandelt ermöglichen eine wirtschaftliche Betriebsführung. Eine zeitnahe Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungsinstrument sichern den Erfolg Ihres Unternehmens

Unser Ziel

Neben der Betreuung in allen laufenden Steuerangelegenheiten betrachten wir unsere Beratungsleistung als aktive Gestaltungsberatung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen.

Unser Ziel ist die Optimierung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen.
Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen für Unternehmer, Unternehmen und Ratsuchende, die neben den steuerlichen Auswirkungen auch die finanziellen und betriebswirtschaftlichen Folgen sowie persönlichen Verhältnisse berücksichtigen. Bei Bedarf unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Finanz Verwaltung und Finanz Gerichten. Dies schließt die Unterstützung bei der Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen ebenso ein, wie die Betreuung von Betriebsprüfungen, das Führen von Kreditgesprächen, die Erarbeitung von Nachfolgekonzepten und die Durchführung von Unternehmensbewertungen.

Unsere Kompetenzen auf einen Blick

Basel II / Rating

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. Die Umsetzung in deutsches Recht ist durch das Kreditwesengesetz, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für die zweite Säule von Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung für die erste und dritte Säule von Basel II erfolgt.

„Rating“ bedeutet die Beurteilung der Fähigkeit und des Willens von Unternehmen, ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen jederzeit vollständig und pünktlich zu erfüllen. „Rating advisory“ ist Beratung im Vorfeld dieser Beurteilung mit dem Ziel, dem Unternehmen ein gutes Rating zu ermöglichen. Viele Unternehmen stellen die von ihren Banken in Verbindung mit Basel II und einer geänderten Risikoorientierung erhobenen gesteigerten Anforderungen an Bonität und Sicherheiten vor Probleme. Das interne Rating der Banken führt in vielen Fällen zu verschlechterten Kreditkonditionen. Die Beratung hier soll Ihnen Schwachpunkte aufzeigen und durch geeignete Maßnahmen dem Unternehmen ein gutes Rating ermöglichen.

Betriebsprüfung / Außenprüfung

Die Außenprüfung ist eine von der Finanzbehörde vorzunehmende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Weil eine umfangreiche steuerliche Überprüfung neben der Steuerfahndung den stärksten Eingriff in die Rechte eines Steuerbürgers darstellt, gelten für die Durchführung besondere Voraussetzungen und Vorschriften.

Die Außenprüfung kann sich auf eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume, oder auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Beschränkt sich die Prüfung auf die Lohnsteuer so handelt es sich um eine Lohnsteueraußenprüfung, bei der Beschränkung auf Umsatzsteuer ist es eine Umsatzsteuersonderprüfung (§ 193 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe der Außenprüfung ist jedoch die Betriebsprüfung, bei der die steuerlichen Verhältnisse von Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben und Freiberuflern geprüft werden (§193 Abs. 1 Abgabenordnung).

Daneben ist eine Außenprüfung aber auch zulässig, „wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist“ (§ 193 Abs. 2 Nr. 2 AO). Damit ist eine Überprüfung des vollständigen steuerlichen Sachverhalts auch einer Privatperson im Grundsatz möglich.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung umfassen unsere Beratungsleistungen vielfältige betriebswirtschaftliche Aspekte eines Unternehmens. Unserer Dienstleistungen konzentrieren sich dabei auf folgende Tätigkeiten: Existenzgründungsberatung, wie z.B. Standortplanung, Organisations- und Finanzierungsberatung, Investitionsplanung, Unternehmensbewertung zu verschiedenen Anlässen: z.B. Kaufpreisermittlungen, Abfindungszahlungen an ausscheidende Gesellschafter, Auseinandersetzungen über Unternehmensvermögen, Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform sowie bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte:

– Aufbau und Organisation von Kostenrechnungssystemen,
– EDV-Organisationsberatung,
– Ertrags-, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung sowie Unterstützung bei Kreditverhandlungen und Bankbesprechungen,
-Planung der Unternehmensnachfolge, Management-Buy-Out.

Aufgrund eines zunehmend dynamischeren wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandels verbunden mit hohem Wettbewerbs- und Rationalisierungsdrucks steigen die Anforderungen an die Unternehmensleitung stetig.
Für Unternehmer gelangen strafrechtliche oder haftungsrechtliche Risiken zunehmend ins Blickfeld. Dies verlangt Kenntnis und konsequente Beachtung aller gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Großkonzerne verfügen deshalb regelmäßig über beratende Stabsabteilungen, während die Geschäftsleitung kleinerer Unternehmen häufig durch das Tagesgeschäft ausgelastet ist und hier auf die Beratung durch Externe angewiesen ist.

Buchführung

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer. Buchführung dient auch dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen. Intern liefert die Buchführung Basisdaten zur Kontrolle  und Steuerung.

Wir erstellen nach vorbereiteten und/oder vorkontierten Unterlagen Ihre monatliche,
quartalsweise oder jährliche Finanzbuchhaltung mit branchenspezifischen Kontenrahmen.

Im Rahmen dieser Arbeiten halten wir für Sie auf Wunsch bereit:

  • Summen- und Saldenlisten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Mahnwesen
  • Kostenrechnungsauswertungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie Finanzbuchführung, Gehaltsabrechnung, Umsatz- und Lohnsteueranmeldung.

Controlling

Dient dazu die Unternehmensleitung in einem sich stark wandelnden Unternehmensumfeld bei ihren Entscheidungsprozessen durch Bereitstellung von Informationen zu unterstützen. Buchführung, betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Kostenstellenrechnung liefern die Daten für:

  • Liquiditätscontrolling:
    Identifikation von möglichen Liquiditätsengpässen oder -überschüssen
    Anpassungsmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität.
  • Kostencontrolling:
    Plan- Istkostenvergleiche, Abweichungsanalyse
  • Rentabilitätscontrolling:
    Bestimmung der Soll-Eigenkapitalrentabilität Untersuchung und Kontrolle der Höhe und Struktur der Ist- Eigenkapitalrentabilität.
  • Investitionscontrolling:
    Beteiligung an der Investitionsplanung und –koordination. Kontrolle des Objektes bei und nach der Realisierung.

Deklaration

Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen als Steuerberater bei der Anfertigung der jährlichen Steuererklärungen für:

  • Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Gewerbe- und Umsatzsteuer
  • Gewinnfeststellung für Personengesellschaften
  • Wir erledigen alle Formalitäten bei Abzugssteuern wie
    • Kapitalertragsteuer
    • Bauabzugsteuer
    • Steuerabzug bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Wir erstellen als Steuerberater die nötigen Unterlagen für Steuererklärungen in Sonderfällen wie nach Erbschaft oder Schenkung, Gemeinnützigkeitserklärungen von Vereinen, Betriebsanmeldungen bei den Finanzämtern.

Die notwendigen Fristüberwachungen sowie Bescheidkontrollen und evtl. erforderliche außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe werden ebenfalls durch uns erledigt.
Wir übernehmen für Sie die Stellung diverser Anträge wie z.B.:

  • Anpassung der Steuervorauszahlungen
  • Stundungs- und Ratenvereinbarungen
  • Antrag auf Eigenheimzulage.

Erbrecht in Kooperation mit Rechtsanwälten

  • Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Ehegattentestamente)
  • Erstellung von Erbverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Ehegattenerbrecht
  • Recht der Vermächtnisse und Vorausvermächtnisse
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • gesetzliche Erbfolge
  • Anfechtung von Testamenten
  • Prozessführung bei erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Internationales Erbrecht

Existenzgründerberatung

Sie wollen sich selbständig machen und haben eine erfolgsversprechende
Unternehmensstrategie? In folgenden Bereichen können wir Ihnen mit dem Ziel der
Existenzgründung, -sicherung und -festigung helfen.

Ihre Hausbank erwartet einen fertigen Business-Plan, den wir mit Ihnen gemeinsam erarbeiten. Zum Business-Plan gehören professionelle, realistische betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen, die wir erstellen. Alle Formalitäten bei der Beantragung von Existenzgründungsdarlehen und anderen Förderungsmitteln werden erledigt. Begleitung zu Finanzierungsgesprächen bei der Hausbank.

Die Gründungsberatung soll Klarheit schaffen, welche Aussichten und Ertragschancen das Vorhaben bietet: Fachmännisch, kritisch, individuell und objektiv bewertet.

Finanzierung

Die Anforderungen der Kreditinstitute an die einzureichenden Unterlagen vor einer Kreditvergabe oder Darlehensprolongation werden von Tag zu Tag umfangreicher und für Sie, als Unternehmer, undurchschaubarer. Reichte noch vor 10 Jahren Ihr Wort, so wird heute aufgrund des Baseler Abkommens im Rahmen des „Ratings“ das gesamte Unternehmen durchleuchtet und für Ihre Tätigkeit Schulnoten vergeben. Um in diesem Dickicht von Fragen und einzureichenden Unterlagen den Überblick zu behalten, begleiten wir Sie von der Zusammentragung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, über die Erstellung von Ertrags- und Liquiditätsvorschau, bis hin zum Kreditgespräch mit Ihrer Hausbank. Ferner können wir Ihnen bei der Findung möglicher Fördermittel und anderer alternativer Beteiligungsformen behilflich sein.

Gewinnermittlung

Die von uns erstellten Einnahme-/Überschussrechnungen tragen allen Unternehmensformen Rechnung und erfüllen die Vorschriften des Steuerrechts. Als Nachweis über die finanzielle Situation dienen sie zur Vorlage bei Banken und anderen Kreditgebern.

Internationales Steuerrecht

Angesichts der zunehmenden Internationalisierung privater und wirtschaftlicher Aktivitäten stellt sich für viele Steuerpflichtige die Frage, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen grenzüberschreitende Aktivitäten nach sich ziehen und wie diese Aktivitäten vor dem Hintergrund steuerlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet werden sollen. Im Rahmen der Internationalen Steuergestaltung beraten wir in allen grenzüberschreitenden Fragestellungen – sowohl „in-bound“, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Ausland in das Inland, als auch „out-bound“, d.h. bei Tätigkeiten aus dem Inland in das Ausland. Unsere Beratung berücksichtigt dabei sowohl das nationale Steuerrecht im jeweiligen Ausland sowie das Zusammenspiel länderübergreifender Entlastungsmaßnahmen.

Investitions- und Finanzierungsberatung

  • Beratung im Rahmen von Finanzierungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Eigenkapital, Fremdkapital oder Mezzanine-Kapital.
  • Beratung bei Bankenfinanzierungen unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften gemäß Basel II, insbesondere Aufbereitung des betrieblichen Kennzahlensystems und sonstiger unternehmensrelevanter Daten.
  • Erstellung von Businessplänen im Vorfeld und zur Optimierung des Ratingverfahrens durch Kreditinstitute oder externe Ratinginstitute.
  • Beratung im Zusammenhang mit alternativen Finanzierungsinstrumenten, z. B. Leasing von Anlagegütern, Factoring von Forderungen.

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Belege, der von uns erstellten Finanzbuchhaltung oder auch der durch den Mandanten geführten Buchhaltung erstellen wir für  unsere gewerblichen Mandanten, vornehmlich mittelständische Kapitalgesellschaften,  Jahresabschlüsse nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben(Eröffnungsbilanz, Zwischenbilanz, Jahresabschlussbilanz, Aufgabebilanz) Dies schließt auch die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen mit ein. Der Jahresabschluss ist nicht nur „Mittel zum Zweck“, sondern neben der Liquiditätsplanung wichtiges Entscheidungskriterium bei Investitionsentscheidungen und der Fremdfinanzierung. Daher führen wir auch Plausibilitätsbeurteilungen gemäß § 18 KWG durch
Für unsere nicht Buchführungspflichtigen und freiberuflichen Mandanten erstellen wir jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnungen um ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit transparent und umfassend zu ermitteln. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich bei der Erstellung der steuerlichen Erklärungen die berufsständischen Besonderheiten.

Körperschaftssteuer

Wer muss Körperschaftssteuer zahlen?
Körperschaftssteuer ist die Ertragsteuer für juristische Personen, im Unternehmensbereich also für Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, AG).

Was wird besteuert?
Der Körperschaftssteuer unterliegen die Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit. Als Gewinn bezeichnet man den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Welche betrieblichen Ausgaben angerechnet werden können, ist ein schwieriges Feld.

Wie hoch ist die Körperschaftssteuer?
Der Steuersatz liegt einheitlich bei 25 %, ab 2008 bei 15%.

Wann muss die Steuer gezahlt werden?
Identisch zum Verfahren bei der Einkommensteuer, müssen für die Körperschaftssteuer 4 mal jährlich Vorauszahlungen geleistet werden. Einkommensteuervorauszahlung im Steuerkalender. Bis Ende Mai des Folgejahres muss eine Steuererklärung für das Geschäftsjahr abgegeben werden.

Lohn Kompetenz Center

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Lohnsteuer-Anmeldung für das Finanzamt
  • Beitragsnachweise für die Krankenkassen bzw. Gesamtaufstellung der Krankenkassenbeiträge
  • Krankenkassenliste
  • Lohnkonten
  • Pendelliste
  • Überweisungsträger/Schecks/Datenübermittlung für Gehälter
  • Arbeitsnachweise für geringfügig Beschäftigte
  • Erstellen von Arbeitsbescheinigungen
  • Ausfüllen sämtlicher Bescheinigungen, z.B. für Mutterschutz, Erziehungsgeld, Wohngeld etc.
  • Teilnahme an Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Teilnahme an Prüfungen der Sozialversicherung

Mediation

Mediation bedeutet „Vermittlung“. Dieser Begriff steht für eine konstruktive, außergerichtliche Konfliktlösung, die mit Hilfe eines unabhängigen, unparteilichen Dritten von den Konfliktparteien gemeinsam erarbeitet wird. Ziel der Mediation ist eine verbindliche Vereinbarung. Mediation eignet sich insbesondere bei Konflikten in folgenden Bereichen: Trennung/Scheidung Unterhaltsfragen jeglicher Art Erbrecht, Unternehmensnachfolgekonflikte Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten Konflikte in (sozialen) Institutionen im Wirtschafts- und Arbeitsrecht.

Sonstige Beratung und Serviceleistungen

  • Sanierungsberatung
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen
  • Beratung bei der optimalen Rechtsform aus steuerrechtlicher Sicht
  • Steuerplanung und Strategieentwicklung
  • Steuergutachtliche Tätigkeiten
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen
  • Begleitung bei Bankgesprächen

Soziale Dienstleistungsunternehmen

Bereits 1984 spezialisierten wir uns auf die Betreuung und Beratung von Pflegeheimen und anderen sozialen Dienstleistungsunternehmen, wie z.B. ambulanten Pflegediensten, Seniorenwohnanlagen und Kliniken.

Wir beraten und betreuen seit über 20 Jahren erfolgreich soziale Dienstleistungsunternehmen bei Pflegesatzverhandlungen, Finanzierungs- und Rechtsformfragen, der Unternehmensnachfolge aber auch in allen steuerlichen Fragen bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung mit der dazu gehörigen Kostenstellenrechnung, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören:

  1. die Pflegesatzverhandlung mit den Kostenträgern nach SGB XI
  2. die Vertretung bei Schiedsstellenverfahren nach SGB XI
  3. die Berechnung und Verhandlung der Investitionsfolgekosten nach SGB XII
  4. die Installation einer Kosten- und Leistungsrechnung gem. Pflegebuchführungsverordnung
  5. die Lohnbuchhaltung unter Beachtung der Anforderungen des SGB XI
  6. die Erstellung von Jahresabschlüssen nach der Pflegebuchführungsverordnung
  7. die Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen
  8. die betriebswirtschaftliche Beratung
  9. die Erarbeitung von Unternehmenskonzepten
  10. die Beratung in Finanzierungsfragen
  11. die Beratung bei Erweiterung, Kauf und Verkauf

Steuerberatung

Die Tätigkeiten im Bereich der Steuerberatung zielen darauf ab, den Mandanten in
Steuersachen zu beraten, ihn in Rechtsbehelfs und Klageverfahren zu vertreten und ihn bei der Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten

Neben der Betreuung in allen laufenden Steuerangelegenheiten betrachten wir Steuerberatung als aktive Gestaltungsberatung. Unser Ziel ist Ihre Steueroptimierung. Gemeinsam finden wir die richtigen Lösungen für Sie, die neben den steuerlichen Auswirkungen auch die finanziellen Folgen und persönlichen Verhältnisse berücksichtigen. Bei Bedarf vertreten wir Sie in gerichtlichen und
außergerichtlichen Verfahren gegenüber Finanzverwaltung und -gerichten. Zur Wahrung Ihrer Interessen erhalten Sie die erforderliche Unterstützung bei Betriebsprüfungen. Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme.
Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.
Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie gerne Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierende steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik zu korrigieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.

Wir fertigen Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Steuergesetze und der neusten Rechtsprechung. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide , führen Rechtsmittel durch und vertreten Sie vor Finanzbehörden und Finanzgerichten. Wir helfen Ihnen bei der Steuergestaltung durch die Ausarbeitung steuerlich optimierter Konzepte, z. B. durch Steuerbelastungsvergleiche oder Hilfe bei der Gründung oder Umwandlung von Unternehmen. Wir wickeln Betriebs-, Lohnsteuer-, und Umsatzsteuersonderprüfungen ab. Außerdem betreuen wir die Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger wie z. B. Arbeitsämter, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger. Wir beraten Sie kompetent, wie Vermögensübertragungen im Wege der Schenkung oder Erbschaft optimal gestaltet oder zumindest vorbereitet werden können. Wir übermitteln Ihre Steuererklärungen per Datenaustausch an die Finanzverwaltung, damit Sie schneller Ihre Steuererstattungsbeträge erhalten.

Steuererklärungen

Steuererklärungen erstellen wir unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Steuerrechts.
Unsere interne Informationspolitik stellt dabei sicher, dass alle persönlichen Berater zeitnah mit der aktuellen Steuerrechtsprechung und den gesetzlichen Änderungen vertraut sind. Da immer wieder Steuerbescheide ergehen, die nicht den abgegebenen Erklärungen entsprechen, gehört selbstverständlich auch die Prüfung der Bescheide zu unserem Leistungsangebot.

Für alle nachstehenden Steuererklärungsarten stehen wir ebenfalls gern beratend und ausarbeitend zur Verfügung:

  • Private Einkommensteuererklärungen
  • Einkommensteuererklärungen nach dem AltEinkG
  • Lohnsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Körperschaftssteuererklärungen
  • Kapitalertragssteuererklärungen
  • Investitionszulageanträge
  • Form- und fristgerechte Prüfung der jeweiligen Bescheide
  • Fristwahrende Einspruchs-Eingaben nebst fundierter steuerrechtlicher Begründung

Steuerliche und Betriebswirtschaftliche Beratung

Auf Grund des schnellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandels des unternehmerischen Umfeldes gekoppelt an einen hohen Wettbewerbs- und Rationalisierungsdrucks steigen die Anforderung an die Unternehmensführungen. Durch die gestiegene Zahl an Unternehmensinsolvenzen treten strafrechtliche und haftungsrechtliche Fragen für Unternehmer und Geschäftsführer in das Tagesgeschäft. Selbstverständlich verbunden mit steuerrechtlichen Fragestellung. Dies verlangt zusätzlich zum Tagesgeschäft Kenntnis und Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Regelungen. Mittelständische und kleine Unternehmen sollten daher auf Grund der Komplexität auf externe Beratung nicht verzichten. Komplexe Fragen im Zusammenhang mit Expansion und Investitionen, Beteiligung und Aufnahme neuer Gesellschafter sowie der Kreditfinanzierung schaffen die Notwendigkeit sich permanent über die Entwicklung der Kapitalmärkten und Finanzierungsinstrumente auf dem Laufenden zu halten. Neben der Betreuung in allen laufenden Steuerangelegenheiten betrachten wir Steuerberatung als aktive Gestaltungsberatung. Unser Ziel ist Ihre Steueroptimierung. Gemeinsam finden wir die richtigen Lösungen für Sie, die neben den steuerlichen Auswirkungen auch die finanziellen Folgen und persönlichen Verhältnisse berücksichtigen. Bei Bedarf vertreten wir Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren gegenüber Finanzverwaltung und -gerichten. Zur Wahrung Ihrer Interessen erhalten Sie die erforderliche Unterstützung bei Betriebsprüfungen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sollten unter dem Gesichtspunkt eines optimalem Einsatzes der vorhandenen Kräfte angesichts der Wichtigkeit dieser Fragen auf eine externe betriebswirtschaftliche Beratung nicht verzichten.

Steuertipps und Tricks

Aus unserer Erfahrung als Steuerberater geben wir Ihnen Hinweise und Empfehlungen bei besonderen steuerlichen Sachverhalten wie z.B. Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, steuerliche Auswirkung von Abfindungen, umsatzsteuerpflichtige Sachverhalte im EG-Binnenmarkt, Testamente, Schenkungen und sonstige Nachfolgeregelungen.

Unternehmensberatung

sollte nicht erst erfolgen, wenn das Unternehmen sich in der Krise befindet. Da eine langfristige Begleitung der Unternehmen erfolgt können frühzeitig Maßnahmen erarbeitet werden und so eine drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vermieden werden.

Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertungen für steuerliche und andere Anlässe z.B. in Verbindung mit Unternehmensverkäufen, Erbfällen, Scheidungen, sonstigen Vermögensauseinandersetzungen, Einbringungen in andere Unternehmen, Strukturänderungen in Unternehmensverbindungen, etc.

Unternehmensfolgeberatung und deren Ziele

  • Unternehmensplanung
  • Erbfolgeplanung
  • Steuerplanung
  • Sicherstellung des laufenden Übergangs der Unternehmensführung auf die
  • Nachfolgegeneration
  • Berücksichtigung von persönlichen Aspekten der Erbfolgeregelung
  • Planung und Minimierung der durch die Unternehmensübergang ausgelösten Steuerzahlungen
  • Vermeidung einer Führungskrise oder einer Liquiditätskrise
  • Unternehmensanalyse
  • Unternehmensbewertung
  • Strategieentwicklung
  • Steuerlicher Belastungsvergleich
  • Erbschaftsteuer
  • Sanierungsberatung:
  • Schwachstellenanalyse
  • Ermittlung von Kosteneinsparungspotentiale
  • Liquiditätsanalyse
  • Entwicklung von Sanierungskonzepten
  • Begleitung und Unterstützung bei Bankgesprächen

Unternehmensumstrukturierungen

Aufspaltung und Verschmelzung von Unternehmen,
Kauf, Verkauf von Unternehmen sowie Unternehmensteilen.